Gemeinwohl-Konto wird konkret: Lizenzantrag bei Finanzmarktaufsicht

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Um 2018 das erste Gemeinwohl-Konto Österreichs anbieten zu können, benötigen die Bank für Gemeinwohl eine entsprechende Lizenz der Aufsichtsbehörde FMA. Nachdem die umfangreichen Unterlagen an die FMA übermittelt haben, fand im Juli ein informelles Gespräch statt.

Als Resultat dieses persönlichen Austauschs wird bis Ende August der Lizenzantrag noch verfeinern. Dabei wird verdeutlicht, dass ein Gemeinwohl-Konto nicht nur wirtschaftlich machbar ist, sondern es auch ein risikoarmes Produkt ist. Anfang September wird offiziell eingereicht!

Übrigens: Als Genossenschafter*in wirst du nicht nur zu den ersten zählen, die ein Gemeinwohl-Konto eröffnen können – du wirst es auch zu günstigeren Konditionen erhalten.
Wir finden: ein guter Grund, Anteile nachzuzeichnen!

PS: Wir begrüßen die Absicht der FMA, sich für die Reduktion der Regulierungsvorschriften für kleine Banken einzusetzen.
Mehr dazu im Blog
Quelle:www.mitgruenden.at